Terms and Conditions

1. Allgemeines

Die Anbieterin der mietbaren SaaS-Dienste ist die Firma: 1st Log AG - In der Euelwies 22 - CH-8408 Winterthur (folgend «Vermieterin» und/oder «1st» genannt). Der Mieter der SaaS-Dienste wird nachfolgend als Kunde und/oder Nutzer*In bezeichnet.

1.2 Gegenstand

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Nutzung des "Software as a Service" Dienstes «1stLogs». Die Vermieterin legt dem Kunden zum Zweck des Vertragsschlusses ein freibleibendes Angebot mit den von der Vermieterin im Anhang definierten Softwareprodukten und Modulen vor (einschliesslich «SaaS»-Dienst, Service, Funktion, Mietprodukt, Anwendungssoftware, Preise etc.). Diese AGB sind ein integraler Bestandteil des kommerziellen Angebots der Vermieterin, der aufgrund der Bedürfnisse des Kunden erstellt wird. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn der Kunde der Vermieterin seine Zustimmung zum Angebot schriftlich mitteilt und die Vermieterin den Vertragsschluss schriftlich bestätigt. Des Weiteren kommt ein Vertrag zu den Konditionen des Angebots der Vermieterin zustande, sobald der Kunde den SaaS-Dienst der Vermieterin nutzt. Der Kunde als Nutzer*In dieser Dienste erwirbt das Recht, die gemieteten logistischen Softwaremodule für die Dauer der Vertragslaufzeit als SaaS-Dienstleistung zu nutzen. Der SaaS-Dienst wird in der Regel auf Servern in den Räumlichkeiten qualifizierter Hosting-Partner der Vermieterin betrieben und der Kunde als Nutzer*In erhält über das Internet Zugang zu den Mietprodukten, indem er/sie sich mit einem zugewiesenen Benutzernamen und Kennwort anmelden. Die Vermieterin behält sich alle Rechte an allen Bestandteilen des SaaS-Dienstes und aller Funktionen, Modulen und Produkten vor, welche dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erhält keinerlei Lizenz oder Nutzungsrecht, die über die ausdrücklichen Darlegungen in diesem Vertrag hinausgehen. Es gelten ausschliesslich diese AGB der Vermieterin. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass 1st der Geltung ausdrücklich in Textform unterschriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Vermieterin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Nutzer*In ihre Leistungen an den Kunden/Nutzer*In vorbehaltlos erbringt.

1.3 Vertrags- und AGB-Änderungen

Die Vermieterin ist berechtigt, die vorliegenden AGB, Dienste und Leistungen anzupassen, soweit die Vermieterin dies aus technischen Gründen oder aufgrund der Marktentwicklung für sinnvoll erachtet. Alle Kunden werden per E-Mail oder durch die auf den Webseiten oder Kundensupport-Seiten der Vermieterin verfügbaren Informationen über diese Änderungen informiert. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Publikation der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Kunden wird die Vermieterin mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung anstreben. Für den Fall, dass die Parteien innert 30 Tagen keine einvernehmliche Lösung finden sollten, bleibt das Kündigungsrecht vorbehalten. Individuelle Verträge, die von diesen AGB abweichen, werden schriftlich abgeschlossen. Das gilt auch, wenn sich der Vertrag nur in einzelnen Punkten von diesen Bedingungen unterscheidet.

2. Bereitstellung des SaaS-Dienstes

2.1 Leistungen

Die Vermieterin räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die angegebene Anwendungssoftware über einen externen Zugang, im Rahmen des SaaS-Dienstes, zu nutzen. Dafür wird die Anwendungssoftware als auch die zur Nutzung erforderliche Rechenleistung beim von der Vermieterin eingesetzten Provider zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird dadurch in die Lage versetzt, die Anwendungssoftware ohne lokale Kopie, also mit nur geringer eigener Rechenleistung, ausschliesslich für sein Unternehmen zu nutzen. Einzelheiten zum Nutzungsumfang sind in Ziffer 3 geregelt. Jegliche Bereitstellung von kundenspezifischen oder spezifischen Entwicklungen ist von diesen AGB ausgeschlossen. Für allfällig vom Kunden gewünschte, kundenspezifische Anpassungen wird ein separater IT-Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der Vermieterin getroffen.

2.2 Dokumentation

Eine Schnellhilfe (FAQ), sowie kontextbezogene Hilfestellungen werden in der Regel innerhalb der Anwendungssoftware zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche schriftliche Dokumentation gehört nicht zum Leistungsumfang.

2.3 Support

Für Behebung von Störungen, können sich Kunden/Nutzer*Innen während der Bürozeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) mittels Ticketsystem an die Vermieterin wenden. Der Support deckt den SaaS-Dienst nur dann ab, wenn dieser in einer von der Vermieterin empfohlenen Art und Weise genutzt wird, und erstreckt sich nicht auf andere Konfigurationen von Betriebssystemen und Browsern oder ähnlichem. Vom Support ausgeschlossen sind darüber hinaus Reparaturen von Datenbankinhalten und vom Kunden verursachte Probleme. Des Weiteren schliesst der Support Probleme ausserhalb des vom Kunden abonnierten SaaS-Dienst oder Probleme, die ausschliesslich mit der Hardware, den internen Netzwerken und Internetverbindungen und/oder Peripheriegeräten des Kunden in Verbindung stehen und die völlig unabhängig vom SaaS-Dienst sind, aus. Für Dienstleistungen und Beratungen, die vertraglich nicht vereinbart sind, wird ein Tagessatz gemäss Ziffer 10 dieser AGB berechnet. Es können spezielle Eskalationsvereinbarungen und/oder Support- und Wartungsverträge zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

3. Geistiges Eigentum

Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass sämtliches Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit dem SaaSDienst, insbesondere aber nicht ausschliesslich Urheberrechte (inkl. Source Code, Handbücher, Datenbanken etc.), Markenrechte, Designrechte, Patentrechte sowie Know-How, zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkt im ausschliesslichen Eigentum der Vermieterin sind. Dieses Geistige Eigentum erstreckt sich auch auf sämtliche Änderungen, Weiterentwicklungen, Anpassungen, Updates, Patches etc. in jeglicher Form.

4. Nutzungs- und Lizenzrechte

Die Vermieterin räumt dem Kunden an der angebotenen und im kommerziellen Angebot spezifizierten SaaS-Software ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im Rahmen des SaaS-Dienstes ein. Dieses Nutzungs- und Lizenzrecht ist beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teilen davon gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der 1st eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten oder von Gesetzesnormen droht, so hat 1st das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:

  • Den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Schutzrechte oder Gesetze mehr verletzt;
  • Dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;
  • Den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte oder Gesetzesnormen verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;
  • Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausbedungen.

Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechts- oder Gesetzesverletzung darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von 1st angebotenen Vertragsgegenständen betrieben wurde. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von 1st angebotenen Vertragsgegenständen betrieben wurde. Durch das vorgenannte Nutzungsrecht werden keine sonstigen Rechte an der Software, insbesondere kein Eigentum übertragen. Die Nutzung ist beschränkt auf die angemeldeten und registrierten Nutzer*In innerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten eine Nutzungsmöglichkeit einzuräumen. Mit Grosskunden können erweiterte Lizenzverträge getroffen werden.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1 Interne IT-Infrastruktur des Kunden

Die Nutzung des SaaS-Dienstes/Mietproduktes erfordert vom Kunden die Bereitstellung eines geeigneten und dem Stand der Technik entsprechendes Computersystem inkl. aktuellem und aktualisiertem Webbrowser (MS Edge, Chrome) mit funktionsfähigem hoch performantem externem Zugang (Internet). Dieses System dient als „Client“ für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Anwendung. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang und für den Einsatz der Mietprodukte im Aussenbereich (Touren, Linien, Warehouse, usw.) ebenfalls allein verantwortlich für die Gestellung von geeigneten industriellen Scannern (mobile 1st Log AG – In der Euelwies 22 - CH-8408 Winterthur (Schweiz) Seite 15 von 42 Device), Smartphones (z.B. Geräte mit u.a. einer aktuellen Version von Android, iOS, gutem GPS, ausreichender Akkulaufzeit, guter Fotoauflösung) und allfällig weiterer notwendiger Hardware, welche für den Betrieb und die Funktionsfähigkeit der SaaS-Dienste/Mietprodukte, die dafür technischen Mindestanforderungen erfüllen.

5.2 Kommunikationsverbindung zum Rechenzentrum der Vermieterin

Der Aufbau der Verbindung zum Rechenzentrum sowie der Betrieb des notwendigen Client-Rechners zur Nutzung der Anwendungssoftware liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden.

5.3 Anmeldung und Printing

Für die Funktion des SaaS-Dienstes ist eine ordnungsgemässe Anmeldung mit Benutzererkennung und Passwort erforderlich. Der Kunde/Nutzer*In verpflichtet sich, die persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand zu halten. Die für den Ausdruck von Arbeitsergebnissen bzw. Dokumenten erforderlichen Drucker sind ebenfalls vom Kunden zu betreiben.

5.4 Passwortschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Benutzernamen und entsprechenden Passwörter, sowie allfällige Zugriffsschlüssel auf Schnittstellen geheim zu halten und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. Wenn der/die Nutzer*In Grund zu der Annahme hat, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen können, ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren. Der/die Nutzer*In ist in diesem Fall zudem verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern.

5.5 Nutzung für den eigenen Gebrauch

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Inhalte, die ihm über den SaaS-Dienst zugänglich gemacht werden, ausschliesslich bestimmungsgemäss und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen. Der Kunde hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstösse dagegen begründen ein sofortiges ausserordentliches Kündigungsrecht für die Vermieterin.

5.6 Widerrechtliche Nutzung, verbotene Handlungen

Der Kunde darf den SaaS-Dienst ausschliesslich für seine internen und vertraglich vereinbarten Zwecke verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS-Dienste für die Datenverarbeitung im Namen eines Dritten zu nutzen oder Dritten SaaS- Dienstleistungen anzubieten. Der Kunde verpflichtet sich, den SaaS-Dienst gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Berechtigungen und Anforderungen in diesem Vertrag zu nutzen. Dem Kunden obliegt die Verantwortung für die Daten, das Material und die Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer*Innen mit dem Service verarbeiten. Dem Kunden bzw. dem/der Nutzer*In sind jegliche Handlungen untersagt, die gegen geltendes Recht verstossen und die Rechte Dritter verletzen. Untersagt ist dem/der Nutzer*In das Veröffentlichen, das Verbreiten, das Anbieten und die Bewerbung von:

  • pornografischen, unsittlichen oder obszönen Inhalten;
  • gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstossender und/oder betrügerischer Inhalten, Diensten und/oder Produkten;
  • Krieg, Terror und andere Gewalttaten gegen Menschen oder Tiere verherrlichenden oder verharmlosenden Inhalten;
  • Inhalten die andere Nutzer*Innen oder Dritte aufgrund des Alters, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der Religionszugehörigkeit, einer Behinderung, des Geschlecht, der sexuellen Orientierung, etc. beleidigen oder verleumden;
  • Inhalten die geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder übel nach zu reden;
  • Inhalten bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Radikalismus, Faschismus, Fanatismus, Hass, körperliche bzw. seelische Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit) oder ansonsten gegen die guten Sitten verstossen;
  • Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu nachweislich berechtigt zu sein;
  • diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Diese Verpflichtungen gelten ebenfalls für die vom Kunden/Nutzer*In eingefügten Verweise („Hyperlinks") auf diese Inhalte dieser Art auf externen Plattformen bzw. Diensten oder/und das Verbreiten solcher Verweise. Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoss bei der Veröffentlichung eigener Inhalte (bzw. durch das Setzen von Links) folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
  • das Versenden von Junk-, Spam- oder Scam-Mails sowie von Kettenbriefen;
  • Verwenden von 1st Diensten und Pages zu Spam-Zwecken und Erstellen von kostenfreien Seiten zu Linkbuildingzwecken bzw. SEO-Spam;
  • die Belästigung anderer, z. B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
  • die Aufforderung anderer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke (Phishing);
  • das Veröffentlichen, das Verbreiten, das Anbieten und die Bewerbung von Bonussystemen, Paid4Mail- Services, Pop Up-Services, Schneeballsystemen oder ähnlich funktionierenden Formen des Marketings und/oder Werbens;
  • diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Zudem ist jede Handlung untersagt, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des 1st-Systems zu beeinträchtigen.
Sollte die Vermieterin wegen gesetzeswidrigen oder widerrechtlichen Inhalts, den der Kunde bzw. Nutzer*In verbreitet, als Dritt- oder Mitstörer in Anspruch genommen werden (z. B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz usw.), dann ist der Kunde/Nutzer*In dazu verpflichtet, der Vermieterin alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden inklusive der Rechtsverteidigung zu erstatten. Dies unabhängig vom Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen entstehen. In diesem Zusammenhang stellt der/die Kunde/Nutzer*In die Vermieterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Nutzer*In ist auch dazu verpflichtet, die Vermieterin in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.
Der Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Empfängern (Newsletter, Werbemails) über das Mail- und/oder Ticketsystem der Vermieterin ist grundsätzlich untersagt.
Dem Kunden ist es untersagt, den Versuch zu unternehmen, unberechtigten Zugriff auf den Service oder die damit verbundenen Netzwerke oder Systeme zu erlangen.
Der Kunde ist jederzeit dafür verantwortlich, die Integrität oder Leistung der Service, Leistungen, Funktionen, Module und Anwendungen oder der darin enthaltenen Daten nicht zu beeinträchtigen oder zu stören. Ein Verstoss gegen diese Bedingungen berechtigt die Vermieterin zudem, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Dienstleistungen und den Zugang des Kunden/Nutzer*In zum SaaS-Dienst mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die Vermieterin übernimmt dafür keinerlei Haftung und kann für Ausfälle, direkte und indirekte Schäden, wie z .B einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, einen direkten und/oder indirekten Schaden wie entgangenem Gewinn, entgangenen Einnahmen oder Einsparungen, Verlust von Kunden, Rufschädigung, Ansprüche Dritter, Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder für Hilfspersonen, anderweitigen Folgekosten, usw., die durch eine Sperrung der Seite aufgrund der oben genannten Gründe erfolgt, in keiner Weise haftbar bzw. verantwortlich gehalten werden. Solche Massnahmen der Vermieterin befreien den Kunden zudem nicht von seiner Zahlungspflicht für den gesamten laufenden Abrechnungszeitraum.

5.7 Meldung von Mängeln

Der Kunde verpflichtet sich, jegliche erkannte Mängel oder Schäden, welche die Sicherheit oder den Betrieb des SaaS-Dienstes beeinträchtigen könnten, unverzüglich der Vermieterin zu melden. Der Kunde wird dabei in zumutbarem Rahmen alle Massnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen bzw. deren Beseitigung erleichtern.

5.8 Sicherheit des eigenen Systems

Der Kunde hat sein eigenes System so abzusichern, dass es nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Infrastruktur, welche die Vermieterin für ihre Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. Die Vermieterin kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme des Kunden Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen.

5.9 Kommunikation vertraglicher Inhalte

Der Kunde bzw. Nutzer*In stimmt zu, für vertragliche Zwecke (z. B. Rechnungen, wichtige vertragliche Informationen oder massgebliche technische Änderungen) elektronische Kommunikation von der Vermieterin zu erhalten. Es ist darum sehr wichtig, dass die Daten des/der Accounts (“Konto”) auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung oder Verantwortung dafür ab, wenn der Kunde/Nutzer*In eine Benachrichtigung per E-Mail nicht erhält, weil die E-Mail-Adresse nicht korrekt/aktuell ist. Der Kunde/Nutzer*In kann seine/ihre Zustimmung zum Erhalt dieser Informationen auf elektronischem Wege durch Mitteilung an die Vermieterin (1stlog@sidd.swiss) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Für diesen Fall behält sich die Vermieterin jedoch das Recht vor, das Nutzer*In-Konto zu schliessen.

6. Gewährleistung

Die Vermieterin gewährleistet die SaaS-Dienste soweit möglich an 7 Tagen der Woche und 24 Stunden im Tag störungsfrei und ohne Unterbrechung erbringen zu können. Die Vermieterin verpflichtet sich, ihre SaaS-Dienste und Dienstleistungen auf technisch modernem Stand zu halten (siehe dazu auch Art. 6). Die Vermieterin verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat für Sicherheit nach branchenüblichen Standards zu sorgen. Für den Fall, dass es Störungen bei dem Zugriff zu den vereinbarten Dienstleistungen gibt, steht den Nutzer*Innen ein Ticketsystem zur Anmeldung solcher Störungen zur Verfügung.

Die Vermieterin verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Software, Integration oder Umstellung neuer Hardware möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen. Sie informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.

Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert die Vermieterin ihre Kunden so rasch wie möglich. Sie verpflichtet sich die Störung im Rahmen ihrer Möglichkeiten so schnell als möglich zu beheben. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die Vermieterin nicht zu vertreten hat, insbesondere aber nicht ausschliesslich aufgrund ungeeigneter Hardware, fehlerhafte Internetanbindung des Kunden, natürliche Abnützung der Arbeitsgeräte, höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Krieg, terroristische Handlungen und Unruhen, Pandemien und Epidemien, Energiemängellagen, Verkehrsstörungen, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte, z.B. Hackerangriffe, Viren, Würmer, Malware, andere fehlerhafte Software, Probleme aufgrund von Software-updates, sowie andere Störungen des Betriebs, die trotz der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen auftreten können. Die Vermieterin leistet keine Gewähr und macht keine Zusicherung dahingehend, dass die Funktionalität der Software die individuellen Anforderungen, Erwartungen oder Bedürfnisse des Kunden erfüllt. Der Kunde erkennt an, dass von Zeit zu Zeit Fehler auftreten können. Die Vermieterin übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über die Systeme und Services der Vermieterin gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird vollständig ausgeschlossen.

6.1 Meldung von Mängeln

Die Vermieterin verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Software, Integration oder Umstellung neuer Hardware möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen. Sie informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.

6.2 Behebung durch die Mieterin

Störungen/Fehler des SaaS-Dienstes wird die Vermieterin nach Möglichkeit bestmöglich ab Mitteilungseingang, oder Bemerken, beseitigen. Kleinere Fehler, die zu keiner nennenswerten Funktionsbeeinträchtigung führen, werden durch Updates beseitigt, die die Vermieterin innerhalb angemessener Zeiträume regelmässig zur Verfügung stellt. Die vorstehenden Pflichten für die Vermieterin kommen nicht zum Tragen, wenn der Fehler oder die Störung auf Umstände zurückzuführen sind, auf welche die Vermieterin keinen Einfluss hat. Dazu zählen insbesondere nicht von der Vermieterin stammende Hardware- oder Softwarebestandteile. Ist die Fehlerbehebung nicht möglich, so kann der Kunde gemäss den Bedingungen dieser AGB vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung von monatlichen Gebühren ist dabei ausgeschlossen.

6.3 Wartungsleistungen

Die Vermieterin wird regelmässig Wartungsleistungen ausführen. Während der Wartungsarbeiten kann die Nutzung des SaaS-Dienstes eingeschränkt sein.

7. Haftung

Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. Die Vermieterin kann daher keine fehlerfreien Dienste garantieren. Dasselbe gilt für mobile Kommunikationssysteme (GPS, GSM, usw.) und Netzwerke von Providern, die dem mobilen Datenaustausch dienen. Die Vermieterin erbringt die von ihr angebotenen Dienstleistungen professionell und sorgfältig. Sie kann jedoch keine Gewähr für die Unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistungen oder für einen Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen.
Die Vermieterin haftet nicht für Leistungsausfälle oder Leistungsverzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die ausserhalb der Kontrolle der Vermieterin liegen. Insbesondere kann die Vermieterin nicht für die Nichterfüllung des Vertrags infolge höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden. Als höhere Gewalt gelten alle von der Vermieterin nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse jeglicher Art, darunter insbesondere aber nicht ausschliesslich Naturkatastrophen, Unwetter, Feuer, Streiks, Sabotage und behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Arbeitskonflikte, Krieg, terroristische Handlungen und Unruhen, Pandemien und Epidemien, Energiemängellagen, Verkehrsstörungen etc., die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage an, kann die Vermieterin den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden auflösen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.
Ebenfalls kann die Vermieterin nicht für Leistungsausfälle und Leistungsverzögerungen, die aufgrund von Ereignissen, welche der Vermieterin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie für den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways in keiner Weise haftbar gehalten werden. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist ebenfalls ausdrücklich und komplett wegbedungen.
Die Vermieterin haftet weder für Fehler und Störungen noch für direkte oder indirekte noch mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von der Vermieterin gelieferten/erbrachten Dienste ergeben.
Die Vermieterin haftet dem Kunden und Dritten gegenüber insbesondere nicht in folgenden Fällen:

  • Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Funktionsstörungen der von 1st benutzten Infrastruktur (Cloud, etc.). Insbesondere haftet die Vermieterin nicht für Fehler und Störungen, die auf Änderungen der Einsatzumgebung oder auf unsachgemässe Systemvoraussetzungen bzw. auf Verbindungs-, Netz- oder Performanceprobleme der Provider, Netzbetreiber oder der Betreiber der Host- und Serverumgebungen auf der die Produkte der Herstellerin laufen basieren.
  • Elektronische Nachrichten und Daten, die nicht korrekt, gar nicht, in rechtswidriger Weise übermittelt oder von Drittpersonen abgefangen werden;
  • Falsch oder fehlerhaft interpretiere Daten insbesondere nicht für fehlerhaft übersetze Texte und Daten sowie von eingebetteten Drittsystem erarbeitete und zur Verfügung gestellte Daten (z.B. Routenplanung, Navigation, Zolltarifierungen, Gefahrgutberechnungen, Übersetzungsdienste, usw.);
  • Fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung von Daten, sofern die Datenschutzbestimmungen eingehalten wurden.
  • Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransaktionen über Internet (Electronic Commerce), insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen;
  • Für Schaden an oder für Verlust von Daten oder Dokumenten. Der Kunde verpflichtet sich, die Vermieterin im Falle von Drittansprüchen zu schützen und völlig schadlos zu halten.
  • Die Vermieterin haftet weiter nicht für Mängel und Störungen, wenn die Mängel oder Störungen von Dritten zu verantworten sind.
  • Die Vermieterin haftet ausdrücklich nicht für negative Auswirkungen, die andere Programme auf den Rechnern des Kunden auf die Nutzung der SaaS-Lösung haben. Ebenfalls nicht für eingeschränkte oder zu geringe Verbindungsgeschwindigkeit ins Internet oder ungeeignete Hardware des Kunden.

Die Vermieterin übernimmt zudem keine Haftung dafür, dass die zur Verfügung gestellte Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist. Für die Verwendung der Arbeitsergebnisse ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Jede Haftung der Vermieterin und ihrer Erfüllungsgehilfen dem Kunden und Dritten gegenüber für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für direkten und/oder indirekten Schaden wie entgangenem Gewinn, entgangenen Einnahmen oder Einsparungen, Verlust von Kunden, Rufschädigung, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder für Hilfspersonen sowie jede andere Art von Folgeschäden sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten.
Die Vermieterin weist die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit trotz SSL-Verschlüsselung und https-Protokoll für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Die Vermieterin haftet ausdrücklich nicht für Fehler und Störungen, die auf Hackerangriffe, Malware oder auf andere fehlerhafte Software zurückzuführen sind.
Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung, wenn der Kunde innerhalb der SaaS-Lösung «1stLog» seine datenschutzrechtlichen und Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittpersonen oder Drittunternehmen verletzt. Durch das Auslagern von Daten und Prozessen wird der Kunde nicht frei von der Eigenverantwortung.

8. Datenschutz

Es gelten die bundesrechtlichen und kantonalen Datenschutzgesetze und ihre Ausführungsverordnungen. Nutzer:In und Vermieterin sind sich bewusst, dass die Vertragserfüllung zu Einsicht, Bearbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten führen kann. In aller Regel ist der Kunde Inhaber von Personendaten im rechtlichen Sinn. Sollten weitere Datenschutz Regelungen wie bspw. die EU-DSGVO befolgt werden ist es Sache des Kunden, der Vermieterin im Vertrag entsprechende Weisungen zu erlassen. Der Kunde gestattet der Vermieterin ausdrücklich, Kundendaten zu Marketingzwecken (z.B. zur Kundeninformationen über neue Leistungen oder Produkte) zu verwenden. Über alle Pages der Vermieterin können zur Qualitätssicherung u.a. mit Hilfe interner und externer Analysetools wie z.B. Google Analytics und Sentry, Daten erfasst werden. Diese Erfassung von Daten erfolgt seitenübergreifend. Die Vermieterin nutzt die hieraus gewonnenen Informationen, um Fehler zu beheben und die Bedienungsfreundlichkeit zu verbessern. Sie behält sich für diese Zwecke vor, ohne weitere Ankündigung andere dafür geeignete Webanalyse-Systeme einzusetzen. Die Vermieterin trägt Sorge dafür, dass beim Einsatz solcher Analyse-Systeme eine sorgfältige Auswahl des jeweiligen Dienstleisters erfolgt und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz des jeweiligen Systems eingehalten werden. 1st Log AG – In der Euelwies 22 - 8408 Winterthur (Schweiz) Seite 19 von 42 Die Vermieterin hat das Recht, unter Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften zur Leistungserbringung sowie unter Beachtung des Vertrages über die Verarbeitung der Daten im Auftrag, Dienstleistungen Dritter zu bedienen. Die Vermieterin kann zur Erweiterung der Leistungspakete Dienste von Drittanbietern anbieten. Vor der Einbindung/Verknüpfung dieser Dienste von Drittanbietern sollte der Kunde bzw. Nutzer*In stets die Datenschutzerklärung und AGB des betreffenden Drittanbieters prüfen, denn mit der Einbindung kann der Drittanbieter Zugriff auf vom Nutzer*In bestimmte personenbezogenen Daten erhalten (z.B. Anmeldung über Facebook, Google Accounts). Beispielsweise können personenbezogene Daten, welche die Vermieterin an ein Drittanbieter-Konto oder eine Plattform weitergibt, je nach Datenschutzbestimmungen des Kontos oder der Plattform wiederum an bestimmte Dritte, einschliesslich der allgemeinen Öffentlichkeit, weitergegeben werden. Um zu erfahren, wie zufrieden der Benutzer mit den Produkten der Vermieterin ist, behält sich die Vermieterin das Recht vor, Benutzerbefragungen im Administrationsbereich der Website und/oder per E-Mail (wenn der Benutzer eingewilligt hat) an den Benutzer zu senden. Der Benutzer entscheidet sich für jede Umfrage einzeln, ob er teilnehmen möchte und welche Informationen er der Vermieterin geben möchte. Für alle anderen Fragen des Datenschutzes wenden Sie sich an: www.1st-log.com Die Vermieterin arbeitet mit SSL-Verschlüsselung und https-Protokoll. Sollten höhere Anforderungen durch den Kunden gewünscht werden, müssen diese in einem separaten IT-Dienstleistungsvertrag definiert werden.

9. Geheimhaltung

Alle Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung und Design. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus, solange die betreffenden Daten nicht publiziert wurden. Der Kunde kann die auf der Cloud gespeicherten Daten jederzeit unwiederbringlich löschen. Für die Sicherung der gelöschten Daten übernimmt die Vermieterin keine Verantwortung. Bei Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung schuldet die andere Partei eine Zahlung, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Diese Zahlung beträgt je Fall insgesamt aber höchstens CHF 50’000.–. Diese Zahlung befreit die schuldhafte Partei nicht von der Einhaltung der Geheimhaltungspflicht.

10. Arbeitsdaten des Kunden

Die Arbeitsdaten des Kunden werden von der Vermieterin mit den nach dem Stand der Technik angemessenen Sicherheitsvorkehrungen (SSL/https) geschützt. Kommt es intern bei der Vermieterin bzw. im Rechenzentrum zu einem Verlust der Arbeitsdaten des Kunden, so wird die Vermieterin kostenlos eine Rücksicherung des zuletzt gesicherten Standes durchführen. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind in einem solchen Fall ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.

11. Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Unterzeichnung fest geschlossen (die „Mindestlaufzeit“) und kann erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr und kann zum Ende des jeweiligen Jahres mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Verletzt der Kunde seine ihm obliegenden Pflichten oder verstösst er gegen andere wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag, so kann die Vermieterin das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen und von dem Kunden Ersatz der dadurch entstandenen Schäden verlangen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen der Vermieterin oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, nicht bezahlt, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen der Vermieterin oder Dritten missachtet werden (s. dazu auch Ziffer 3 ff.). Die Vermieterin behält sich vor, den SaaS-Dienst und ihre Dienstleistungen in folgenden Fällen ganz oder teilweise zu sperren bzw. auszusetzen: a) wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt; b) wenn der Kunde in Konkurs geht bzw. diesen ankündigt; c) wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung gegeben hat; d) wenn der Kunde im Rahmen der Nutzung der SaaS Dienste Gesetzesverstösse oder Verstösse gegen andere Vorschriften begeht; 1st Log AG – In der Euelwies 22 - 8408 Winterthur (Schweiz) Seite 20 von 42 e) wenn eine Aussetzung der SaaS Dienste aufgrund technischer Änderungen oder wegen höherer Gewalt bedingt ist. In diesen Fällen besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.

12. Referenz

Vermieterin und Kundin geben sich gegenseitig das Recht und die Pflicht, Dritte über die Zusammenarbeit zu informieren. Dazu gehört insbesondere: a) Die Pflicht: Die Kundin als Kundin bzw. die Vermieterin als Vermieterin/Herstellerin zu erwähnen. b) Die Pflicht: In sämtlichen Werbe- und Presseunterlagen (inkl. Webauftritt) bei denen das Projekt Gegenstand ist, die Rollen entsprechend a) zu erwähnen. c) Das Recht: Von der Kundin bzw. der Vermieterin für den Webauftritt eine autorisierte Kundenaussage in Form eines Zitates zu erhalten, welches u.a. die Zusammenarbeit und die Kundenzufriedenheit beschreiben kann.

13. Preise, Vergütungen, Zahlungsbedingungen

Alle vereinbarten Preise für Dienste der Vermieterin lauten auf Schweizer Franken oder Euro (Standortabhängig) und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben und Gebühren. Die Preise können jederzeit an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) Euro-Stat angepasst werden. Kostenpflichtig in der SaaS-Lösung eingesetzte Module, Funktionen, Leistungen und Services, auch für solche von Drittanbietern, sind grundsätzlich und wo nichts anderes schriftlich vereinbart wurde im Voraus für die Vertragszeit zahlbar. Es gelten die vereinbarten Mietpreise gemäss offizieller Tarifliste, sofern keine anderslautende gegenseitig schriftlich bestätige Tarifierung (Preisgestaltung), ein kommerzielles Angebot oder Sondervereinbarungen vereinbart wurde. Für individuell angefragte Angebote für z.B. Projekt- und Beratungsarbeiten gelten in erster Linie die Pauschalpreise, welche dem Kunden mittels schriftlichen Angebotes unterbreitet werden. Wo kein pauschales Angebot abgegeben wurde, aber ein schriftlicher Auftrag des Kunden vorliegt, werden Einzelkosten ausschliesslich in Form von ganzen Tagessätzen verrechnet. Der Tagessatz je Mitarbeiter*In beträgt derzeit je nach Standort ab CHF 1'500.— bzw. ab € 1’500.-- exkl. MwSt. Dieser Ansatz gilt auch für technische Arbeiten und Programmierungen, welche grundsätzlich in einem separaten IT-Dienstleistungsvertrag zu vereinbaren sind. Sollte ausnahmsweise, z.B. aufgrund einer hohen Dringlichkeit, der Abschluss eines IT-Dienstleistungsvertrages nicht möglich sein, kann der Kunde den Auftrag ausnahmsweise zur sofortigen Lösung schriftlich beantragen. Dieser Antrag muss von der Vermieterin schriftlich angenommen und bestätigt werden. Sollten dabei keine Pauschalpreise vereinbart worden sein, gelten ebenfalls die vorgenannten Tagessätze für den/die Programmierer*Innen. Tarife und Preise von Drittdienstleistern, deren Produkte in der von 1st angebotenen Miet-Software integriert und vom Kunden/Nutzer*In mit dem entsprechenden Modul gebucht wurden, wie z.B. Benachrichtigungsdienste (SMS, usw.), Navigations-/Routenoptimierungs- und Kartentools (mapbox, Google, here, usw.), Informationslieferanten (Verkehr, Stau, usw.), Bot-Systemanbieter (z.B. Übersetzungsservices wie deepl, usw.), Mobile Device Management (Soti, Soti Cloud, miradore, usw.) und Anbietern von Clouddiensten (Serverhardware und Dienste), sind direkt an das Pricing des Herstellers gekoppelt. Erhöhen oder passen diese Hersteller und Dienstleister solcher Dienste ihre Kosten an bestehende oder neue Modelle an, werden diese Preisverschiebungen auf Modulebene direkt an den Kunden/Nutzer*In weiterverrechnet bzw. belastet. 1st Log wird solche Preiseverschiebungen und Anpassungen bei Kenntnisnahme an die Kunden mitteilen und die Erhöhungen direkt auf der monatlichen Rechnung belasten. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in voller Höhe an die Vermieterin zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Eine verspätete Zahlung zieht automatisch Verzugszinsen in Höhe von 5% ab dem Fälligkeitsdatum (Rechnungsdatum zzgl. 30 Tage) nach sich. Es ist keine weitere Mahnung oder Zahlungsaufforderung von Seiten der Vermieterin notwendig. Darüber hinaus ist die Vermieterin berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 10 % des betreffenden Rechnungsbetrags mindestens aber, CHF 100.— (Schweiz) bzw. EUR 100.— (alle anderen Länder) sowie alle weiter gehenden Kosten welche zur Eintreibung der Forderung notwendig werden, wie u.a. Anwaltshonorare, Inkasso rechtliche und/oder gerichtliche Eintreibung, an den Kunden zu berechnen. Sofern die Zahlung nicht bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgt, behält sich die Vermieterin zusätzlich zur Geltendmachung der oben genannten Verzugszinsen und Kosten der Eintreibung das Recht vor, den Zugang zur SaaS-Lösung auszusetzen und/oder zu sperren oder den Vertrag im Falle eines wiederholten Versäumnisses des zu kündigen. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Schäden oder Umsatzeinbussen, usw. (s. Art. 7 Haftung) die durch eine Sperrung der Dienste, Funktionen, Module, Seiten und Anwendungen aufgrund fehlerhafter oder verspäteter Zahlung verursacht werden. 1st Log AG – In der Euelwies 22 - 8408 Winterthur (Schweiz) Seite 21 von 42 Rabatte oder Aktionen werden speziell und ausdrücklich auf Angeboten ausgezeichnet und benannt und beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf die erste Vertragsperiode einer Vertragslaufzeit. Die Verlängerung des Vertrags erfolgt anschliessend zu dem aktuellen, gültigen vollen Preis. Die Vermieterin kann das Angebot und die Preise gelegentlich ändern. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz ist spätestens auf der Rechnung ausgewiesen. Ist der Nutzer*In bzw. das dazugehörige Unternehmen nicht in der Schweiz, sondern in der EU ansässig, kann der Nutzer*In auf diesem Wege eine Rechnung erhalten, bei der die Mehrwertsteuer nicht ausgezeichnet ist. Der Nutzer*In gibt in diesem Fall bei der Bestellung eines kostenpflichtigen Leistungspakets eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Für die Versteuerung ist der Nutzer*in anschliessend selbst verantwortlich.

14. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Inhalte ist die Kundin bzw. deren Nutzer*In verantwortlich. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Daten der Kundin und deren Nutzer*In auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. Es ist ausdrücklich untersagt, den SaaS-Dienst oder Teile davon, Produkte, Module, Funktionen und Services der Vermieterin auf fremden IT-Systemen zu speichern und auf fremden Servern zu nutzen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Verrechnung durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig. Die Vermieterin kann die ihr obliegenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen. Eine Abtretung von Ansprüchen seitens der Kundin bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzbestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Kollidieren Bestimmungen dieser AGB mit Bestimmungen in individuellen Vereinbarungen zwischen Parteien, ergibt sich folgende absteigende Rangfolge: Die Bestimmungen des SaaS-Mietvertrags, gefolgt von diesen AGB, gefolgt von einem allfälligen ITDienstleistungsvertrag und gefolgt von einem allfälligen Wartungsvertrag. Alle Anhänge und eventuelle spätere Änderungsvereinbarungen haben schriftlich und mit einem Hinweis auf den entsprechenden Vertrag zu erfolgen und sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages.

15. Geltendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedensprachigen Versionen der vorliegenden AGB ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend. Gerichtsstand ist CH-8408 Winterthur (ZH).